Stand: Mai 2025
§ 1 – Vertragsparteien und Geltungsbereich
(1) Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem registrierten gewerblichen Affiliate-Partner (im Folgenden „Affiliate“ oder „Partner“).und der Geschke & Reinländer GbR, Ostenwall 5, 59065 Hamm (im Folgenden „Anbieter“)
(2) Gegenstand ist die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen des Anbieters durch den Affiliate. Für jede qualifizierte Vermittlung erhält der Affiliate eine erfolgsabhängige Provision gemäß § 3.
§ 2 – Teilnahme und Status
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Der Anbieter kann einen Gewerbenachweis anfordern.
(2) Die Teilnahme erfolgt durch Registrierung und Bestätigung dieser Vereinbarung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(3) Der Affiliate handelt auf eigene Rechnung und Gefahr. Es besteht kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis.
(1) Für jede durch den Affiliate vermittelte, zahlungspflichtige Bestellung, die nicht widerrufen oder rückgebucht wird, erhält der Affiliate 20% des Nettoverkaufswerts als Provision.
(2) Eine Provision gilt als verdient, wenn:
die Bestellung vollständig und fristgerecht bezahlt wurde,keine Rückabwicklung (z. B. Widerruf, Rücklastschrift) erfolgt ist,seit Bestellung 30 Kalendertage vergangen sind (Stornofrist),der Affiliate zum Zeitpunkt der Bestellung einen gültigen Affiliate-Link genutzt hat.
(3) Der Affiliate stellt dem Anbieter jeweils bis zum 10. des Folgemonats eine ordnungsgemäße Rechnung. Auszahlungen erfolgen am 15. desselben Monats. Eine Gutschrift durch den Anbieter erfolgt nicht.
(4) Die Mindestauszahlung beträgt 100 € netto. Nicht erreichte Beträge werden bis zum Erreichen dieser Schwelle gesammelt.
(5) Bleibt der Affiliate über einen Zeitraum von 6 aufeinanderfolgenden Monaten inaktiv (d. h. keine qualifizierten Neukunden), verfällt der Anspruch auf zukünftige Provisionen aus dem Affiliate-System. Bereits verdiente, aber noch nicht abgerechnete Provisionen bleiben davon unberührt.
(6) Provisionen für Eigengeschäfte oder Bestellungen durch juristisch oder wirtschaftlich verbundene Personen (z. B. Familienangehörige, Mitarbeiter, Tochterfirmen) sind ausgeschlossen.
(7) Zu Unrecht gezahlte Provisionen können vom Anbieter zurückgefordert oder mit künftigen Auszahlungen verrechnet werden.
(1) Die Zuordnung von Provisionen erfolgt durch ein cookiebasiertes Tracking-System mit einer Speicherdauer von 60 Tagen.
(2) Es gilt das „Last Cookie Wins“-Prinzip. Eine manuelle nachträgliche Zuordnung ist ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter bemüht sich um eine stabile Tracking-Infrastruktur. Eine Haftung für technische Ausfälle ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
(1) Der Affiliate darf ausschließlich vom Anbieter freigegebene Werbemittel verwenden. Eigene Materialien bedürfen schriftlicher Freigabe.
(2) Werbung muss rechtskonform (insb. UWG, DSGVO) und als Werbung erkennbar gekennzeichnet sein.
(3) Unzulässig sind insbesondere:
irreführende Aussagen (z. B. „garantiertes Einkommen“),Spam oder Cold-Messaging,markenbezogene Anzeigen (z. B. Google Ads mit „Selly KI“),Platzierungen auf extremistischen, diskriminierenden oder pornografischen Seiten.
(1) Der Affiliate erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an bereitgestellten Materialien – ausschließlich im Rahmen des Programms.(2) Die Verwendung von Markenbegriffen wie „Selly KI“ in Domains, Produktnamen oder Social-Media-Kanälen ist untersagt.(3) Der Anbieter kann bei Verstoß eine Frist von 5 Werktagen zur Entfernung setzen. Danach droht Sperrung und ggf. Vertragsbeendigung.
(1) Die Systeme Selly KI basieren auf Drittanbieter-Software. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit.(2) Bei wesentlichen Änderungen oder Ausfällen durch Dritte kann das Programm pausiert oder beendet werden. Verdiente Provisionen bleiben dabei unberührt.(3) Wird das Partnerprogramm dauerhaft eingestellt – etwa durch technische Unmöglichkeit, Aufgabe des Geschäftsbetriebs oder Drittanbietereinstellung – endet die Zusammenarbeit automatisch. Bis zu diesem Zeitpunkt verdiente Provisionen werden regulär abgerechnet. Ein Anspruch auf weitere Teilnahme oder zukünftige Provisionen (z. B. durch später wirksam werdende Cookies) ist ausgeschlossen.
(1) Der Affiliate ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung seiner Einnahmen verantwortlich.(2) Der Anbieter kann Steuerdokumente (z. B. W-8/W-9) anfordern.(3) Zahlungen erfolgen nur an verifizierte Geschäftskonten des Affiliates. Zahlungsgebühren trägt der Affiliate.
(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.(2) Der Affiliate stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf sein Verhalten oder unzulässige Werbung zurückzuführen sind.
(1) Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit.(2) Beide Parteien können mit 14 Tagen zum Monatsende kündigen.(3) Bei schweren Verstößen (z. B. Markenmissbrauch, Gesetzesverstoß) kann der Anbieter fristlos kündigen. Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere bei wiederholter Missachtung von § 5 oder § 6 vor.(4) Nach Vertragsende werden offene, rechtmäßig verdiente Provisionen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung ausgezahlt. Noch nicht verdiente oder verfallene Ansprüche erlöschen.
(1) Änderungen werden dem Affiliate mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt (per E-Mail oder im Partnerbereich).(2) Widerspricht der Affiliate den Änderungen innerhalb der Frist, endet die Vereinbarung automatisch zum Änderungszeitpunkt. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen weiter.
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamm (NRW), soweit gesetzlich zulässig.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.(3) Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung oder eine planwidrig fehlende Bestimmung nach Treu und Glauben durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gemeinsam verfolgten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.